Urteilsbesprechung. Die Stimmabgabe des Aufsichtsrats gemäß 84 AktG: Urteil des OLG München vom 16.1
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- Artikel-Nr.: 10121821
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Das hier besprochenen Urteil des OLG München vom 16.10.2013 [OLG München, NZG 2014, 66] hatte eine einstweilige Verfügung zum Gegenstand, mit welcher ein Aufsichtsratsmitglied zu einer bestimmten Stimmabgabe veranlasst werden sollte. Das Gericht setzte sich diesbezüglich mit zwei Fragen auseinander. Zum einen betraf dies die Problematik, ob ein entsprechender Anspruch gegen ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrates aus
84 AktG hergeleitet werden kann. Zum zweiten thematisierte die Entscheidung die Frage, inwiefern die begehrte einstweilige Verfügung dazu geeignet wäre, effektiven Rechtsschutz zu erreichen.
84 AktG hergeleitet werden kann. Zum zweiten thematisierte die Entscheidung die Frage, inwiefern die begehrte einstweilige Verfügung dazu geeignet wäre, effektiven Rechtsschutz zu erreichen.
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