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Chancen und Risiken im Einsatz der Umweltprämie für die Automobilbranche


Chancen und Risiken im Einsatz der Umweltprämie für die Automobilbranche
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Beschreibung

Textprobe:
Kapitel 3.4, Antragsstellung:
Gegen Ende März wurde die Antragsstellung von einer reinen Papierform auf eine Onlinereservierung umgestellt. Grund dafür war, dass zu diesem Zeitpunkt die für die Umweltprämie veranschlagten 1,5 Milliarden Euro fast ausgeschöpft waren. Die Anträge wurden in Reihenfolge des Eingangs beim BAFA bearbeitet. Zu damaliger Zeit erreichten cirka 10.000 Anträge tagtäglich das Amt. Nun gab es die Befürchtungen seitens des BAFA, dass die Anträge eventuell nicht mehr rechtzeitig zugeteilt werden können. Wenn zum Beispiel nur noch 5.000 Anträge gestellt werden können, aber 10.000 Anträge eingehen, wer weiß, welcher Antrag zuerst eingegangen ist?
Daher wurde das Online-Reservierungsportal eingeführt. Mit diesem war es nun auch möglich, sich die Umweltprämie reservieren zu lassen. Vorher konnte nur die Umweltprämie beantragt werden, wenn alle Antragsvoraussetzungen erfüllt waren, also Verschrottung und Zulassung. Nun lässt sich bei Abschluss des Kaufvertrags die Umweltprämie reservieren. Dies soll auch der auftretenden Kaufzurückhaltung entgegenwirken, da mancher Kunde im März befürchtete, die Umweltprämie nicht mehr zu erhalten. Welche Unterlagen werden nun benötigt, um die Umweltprämie bei der BAFA beantragen zu können?
Benötigt wird das so genannte Verwendungsnachweisformular. Damit erklärt der autorisierte Demontagebetrieb, dass das Fahrzeug nach der Demontage ordnungsgemäß verwertet wird. Zur Abmeldung bei der Zulassungsstelle wird der Verwertungsnachweis benötigt, damit erklärt der Halter, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wird. Dieses Formular wird von dem BAFA auch benötigt. Bei Abmeldung auf der Zulassungsstelle werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II entwertet, hier benötigt die BAFA eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und das Original der Teil II.
Für das Neufahrzeug wird der Nachweis der Zulassung benötigt. Daher benötigt die BAFA Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Für Jahreswagen von Werksangehörigen der Hersteller wird schließlich noch die Bescheinigung benötigt, dass das Fahrzeug zuvor auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

Eigenschaften

Breite: 190
Höhe: 270
Seiten: 44
Sprachen: Deutsch
Autor: Sören Ebers

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