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Baurechtsberater Bauunternehmer: Ergangene Gerichtsurteile gewinnbringend einsetzen


Baurechtsberater Bauunternehmer: Ergangene Gerichtsurteile gewinnbringend einsetzen
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Beschreibung

'Hat der Bauherr für Pflichtverletzungen des Architekten gegenüber dem Bauunternehmer zu haften?.- Liegt ein Planungsfehler vor, wenn der Keller eines Hauses nicht als Vorratskeller für Lebensmittel genutzt werden kann?.- Ist eine Verpflichtung des Bauherrn, mit dem Inhalt, dem Architekten eine Abschlagszahlung zu leisten, damit dieser keine Leistungen erbringt, wirksam?.- Ist ein Schadensersatzanspruch des Bauherrn ausgeschlossen, wenn er die fehlerhafte Leistung in Kauf genommen hat?.- Ist die AGB-Klausel des Bauherrn wirksam, wonach der Unternehmer garantiert, daß die Mengenansätze aus dem Angebot nicht erhöht werden?.- Kann der Bauunternehmer durch AGB die Beweislastverteilung zu seinen Gunsten ändern?.- Ist die AGB-Klausel "Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten" wirksam?.- Ist die AGB des Bauherrn wirksam, wonach bei berechtigter Kündigung Schadensersatzansprüche gem.
642 BGB ausgeschlossen sein sollen?.- Ist die AGB-Klausel wirksam, wonach ein Zahlungsanspruch bei Kündigung auf erbrachte Leistungen beschränkt wird?.- Ist die AGB des Bauherrn wirksam, wonach bei außerordentlicher Kündigung durch den Bauherrn der Bauunternehnmer nach
6 Nr. 5 VOB/B abzurechnen hat und sonstige Ansprüche ausgeschlossen sind?.- Ist es zulässig, durch AGB-Klauseln den Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen von einer schriftlichen Preisvereinbarung abhängig zu machen?.- Können mündliche Nebenabreden durch AGB-Klauseln unwirksam werden?.- Ist die AGB des Bauherrn wirksam, wonach er berechtigt ist, eine Schuld gegenüber dem Unternehmer durch Aufrechnung mit einem Dritten zu begleichen?.- Gewährt
4 Nr. 7 VOB/B dem Bauherrn einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages?.- Ist der Bauherr berechtigt, die Vergütung des Bauunternehmers zu mindern, wenn dieser eine Leistung zwar werkgerecht jedoch verspätet erbringt?.- Ist eine AGB-Klausel wirksam, wonach die Gewährleistungsregeln der VOB/B isoliert vereinbart werden?.- Muß derjenige, der eine Baugrube auftragsgemäß verfüllt, das Erdreich so verdichten, daß eine tragfähige Plattform entsteht?.- Ist eine AGB-Klausel wirksam, wonach der Unternehmer eine Vergütung für eine 10%ige Überschreitung des Mengenansatzes nur dann Vergütung verlangen kann, wenn er dies unverzüglich schriftlich ankündigt?.- Sonstige AGB-Klauseln im Überblick!.- Wann kann der Bauunternehmer vom Bauherrn eine spezifizierte Anteilsberechnung bezüglich des Anteils für die Prämie einer Bauwesenversicherung verlangen?.- Ist Verzug des Bauunternehmers nötig, um Schadenersatzansprüche wegen verzögertem Baubeginn nach der VOB geltend machen zu können?.- Wie ist der Schaden des Unternehmers bei einem Schadenersatzanspruch aus
6 Nr. 6 VOB/B zu berechnen?.- Umfaßt ein Schadenersatzanspruch des
6 Nr. 6 VOB/B auch Schäden, die während der Behinderung durch ein außergewöhnlich heftiges Unwetter verursacht worden sind?.- Hat der Bauunternehmer einen Schadenersatzanspruch, wenn ihm vom Bauherrn mit Fehlern behaftete Schal- und Bewehrungspläne gestellt werden?.- Schadenersatzanspruch eines Bauunternehmers gegen die Lieferfirma von Fertigbeton.- Kann der Bauherr eine Gewährleistungsbürgschaft ablehnen, die der Bauunternehmer beibringt?.- Geben DIN-Normen allgemein anerkannte Regeln der Baukunst wieder?.- Ist die Klausel im ZVB des Auftraggebers, wonach Massenänderungen auf Einheitspreise keinen Einfluß haben, wirksam?.- Wie ist der Baugrubenaushub zu berechnen?.- Zur Frage der Wirksamkeit von AGB-Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.- Zur Wirksamkeit von Bau Vertragsklauseln.- Ist der Vorunternehmer gegenüber dem Bauherrn für Schäden des Nachunternehmers ersatzpflichtig, die durch seine Mängelbeseitigung entstanden sind?.- Muß der Bauunternehmer das Bestehen der durch die Bürgschaft gesicherten Hauptforderung beweisen?.- Kann der Auftraggeber ohne vorherige Abnahme die Schlußzahlung verlangen

Eigenschaften

Breite: 140
Gewicht: 326 g
Höhe: 216
Seiten: 234
Sprachen: Deutsch
Autor: Jürgen Rilling

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