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Demokratie und öffentliche Verwaltung in Österreich: Theoretische und politische Auseinandersetzung


Demokratie und öffentliche Verwaltung in Österreich: Theoretische und politische Auseinandersetzung
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Beschreibung

Textprobe:
Kapitel 5.1, Die Demokratisierung der österreichischen Bezirksverwaltung:
Das Schlagwort der "Demokratisierung der Verwaltung" wird ursprünglich mit rätedemokratischen Bürokratiemodellen in Verbindung gebracht. In Österreich waren es die Sozialdemokraten, die seit dem Zusammenbruch der Monarchie unter diesem Titel eine an rätedemokratische Vorstellungen angelehnte Verwaltungsreform auf Ebene der Bezirksverwaltung forderten (Öhlinger/Matzka 1975, 445).
5.1.1, Organisationsgrundsätze der österreichischen Bezirksverwaltung:
Die Bezirksverwaltung als "allgemeine staatliche Verwaltung" auf unterster Ebene wird in Österreich durch die sogenannten "Bezirksverwaltungsbehörden" besorgt, die für alle Angelegenheiten der Bundes- und Landesverwaltung in erster Instanz zuständig sind, soweit keine Sonderregelungen bzw Sonderbehörden bestehen ("subsidiäre Allzuständigkeit").
Aktuell existieren 95, das gesamte österreichische Staatsgebiet umfassende Bezirksverwaltungsbehörden, wobei zwischen den Städten mit eigenem Statut (15) und den (für uns interessanten) Bezirkshauptmannschaften (80) zu unterscheiden ist (Raschauer 2009, 112f; Adamovich et al. 2009, 81f.).
Es sind nämlich letztere, die unverändert aus der Monarchie übergeleitet und somit in ihrer rein monokratischen Struktur belassen wurden. Diese besteht in der Leitung durch den einzigen, namensgebenden Organwalter, den Bezirkshauptmann:"An der Spitze der Bezirkshauptmannschaft steht der Bezirkshauptmann; dieser ist für die gesamte Geschäftsführung verantwortlich und ist das entscheidende Organ. Damit ist für den Bereich der Bezirksverwaltung das monokratische System lückenlos durchgeführt. Zur Bestellung des Bezirkshauptmannes ist die LReg zuständig" (Walter et al. 2007, 399).
Im Unterschied zu den Bürgermeistern in den Statutarstädten wird der Bezirkshauptmann also - ganz im Sinne Webers - als berufsmäßiger Verwaltungsbeamter ernannt und eben nicht (direkt oder durch den Gemeinderat) gewählt. Dabei ist der Bezirkshauptmann als "nur 'nach oben hin' verantwortlicher Funktionsträger" (Adamovich et al. 2013, 202), je nach Materie (Bundes- oder Landesverwaltung), an Weisungen des Landeshauptmannes oder der Landesregierung bzw des jeweiligen Landesrats gebunden (Adamovich et al. 2009, 82f). Des Weiteren waren seine Verwaltungsakte regelmäßig beim Landeshauptmann (mittelbare Bundesverwaltung) bzw bei der Landesregierung (Landesverwaltung) durch Berufung bekämpfbar.
Die dabei inhaltlich zu behandelnden Verwaltungsmaterien sind vielfältig:"Die Aufgaben der Bezirksverwaltung umfassen sowohl Angelegenheiten der Landesverwaltung (zB Naturschutz, Sozialhilfe, Jagdrecht) als auch Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung (zB Gewerbe-, Forst-, Wasser- und Kraftfahrrecht) sowie der Sicherheitsverwaltung (...)" (Adamovich et al. 2009, 83).
Dabei geht die Tendenz sogar zu einer immer stärkeren Aufgabenkonzentration bei den Bezirksverwaltungsbehörden, was sich etwa darin bemerkbar macht, dass in den letzten Jahren wichtige Bereiche des gewerblichen Anlagenrechts in ihren Zuständigkeitsbereich überführt worden sind (Raschauer 2009, 113).
5.1.2, Debatte um die Demokratisierung der Bezirksverwaltung:
Vorschläge betreffend die Reformierung der Bezirkshauptmannschaften sind "bereits seit 1920 Gegenstand verfassungs- und verwaltungspolitischer Diskussionen", wobei "die Frage im Mittelpunkt steht, ob diese Behörden in ihrer bisherigen Form aufrechterhalten oder (...) ersetzt bzw. modifiziert werden sollen" (Adamovich et al. 2013, 202).
Vor allem die Sozialdemokratie war treibende Kraft hinter den Reformbestrebungen und setzte über Jahrzehnte hinweg ihr Programm der "Demokratisierung der Bezirksverwaltung" auf die politische Tagesordnung. Allgemeine Hauptforderung war dabei "die Bevölkerung an der Verwaltung durch gewählte Vertreter auf allen ihren Ebenen mitwirken zu lassen" (Demmelbauer/Pesendorfer 1980, 8).
Dabei treten die Bezüge zum

Eigenschaften

Breite: 155
Gewicht: 106 g
Höhe: 220
Länge: 4
Seiten: 52
Sprachen: Deutsch
Autor: Gabriel Schmidlechner

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