Verfassungsbeschwerden in Deutschland
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- Artikel-Nr.: 10121446
Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Wer immer sich mit
93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretem
Verhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts (vgl.
gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehende
Schlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab es
insgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766 [1995],
Minimalwert: 4.523 [2002], Standardabweichung oder Streuung [als Mass der durchschnittlichen
Abweichung vom arithmetischen Mittel]: 377,451). Weil aber - einerseits - in diesem Zeitraum
nicht alle erforderlichen Daten in der Offizialstatistik erscheinen und - andererseits - ab 2000 die
mit-geteilten Daten infolge innerbetrieblicher Neuorganisation umgruppiert wurden, so dass sie
nicht (mehr) mit denen des angemessen dokumentierten Fünfjahreszeitraum 1995-1999
vergleichbar sind - kann, methodisch angemessen, nur dieser hälftige Zeitraum als pars-pro-toto
untersucht und sodann auf die Grundgesamtheit rückbezogen werden.
93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretem
Verhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts (vgl.
gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehende
Schlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab es
insgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766 [1995],
Minimalwert: 4.523 [2002], Standardabweichung oder Streuung [als Mass der durchschnittlichen
Abweichung vom arithmetischen Mittel]: 377,451). Weil aber - einerseits - in diesem Zeitraum
nicht alle erforderlichen Daten in der Offizialstatistik erscheinen und - andererseits - ab 2000 die
mit-geteilten Daten infolge innerbetrieblicher Neuorganisation umgruppiert wurden, so dass sie
nicht (mehr) mit denen des angemessen dokumentierten Fünfjahreszeitraum 1995-1999
vergleichbar sind - kann, methodisch angemessen, nur dieser hälftige Zeitraum als pars-pro-toto
untersucht und sodann auf die Grundgesamtheit rückbezogen werden.
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