Die aus den 25-27 HGB resultierenden Gefahren bei der Geschäfts- und Firmenfortführung
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- Artikel-Nr.: 10140607
Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 00, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der zunehmende Wettbewerb unter den einzelnen Unternehmen und die fortschreitende Globalisierung der Märkte führen vermehrt zu Unternehmenskäufen. Diese bergen für sich genommen bereits diverse Risiken für den Erwerber, zusätzlich ergeben sich nach Kaufabwicklung gem. den
25-27 HGB weitere Haftungsgefahren für den Erwerber bzw. den Erben eines Unternehmens, wenn diese dessen Handelsgeschäfte unter der bisherigen Firma fortführen.
Die wichtigsten Fälle der
25, 27 HGB mit den wiederkehrenden Haftungsproblematiken sollen hier näher erläutert werden.
Wie sich aus
25 Abs. 1 Satz 1 HGB ergibt haftet der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn er die bisherige Firma fortführt. Diese
Haftung kann jedoch durch Ausschluss der Haftung gem.
25 Abs. 2 HGB vermieden werden.
25-27 HGB weitere Haftungsgefahren für den Erwerber bzw. den Erben eines Unternehmens, wenn diese dessen Handelsgeschäfte unter der bisherigen Firma fortführen.
Die wichtigsten Fälle der
25, 27 HGB mit den wiederkehrenden Haftungsproblematiken sollen hier näher erläutert werden.
Wie sich aus
25 Abs. 1 Satz 1 HGB ergibt haftet der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn er die bisherige Firma fortführt. Diese
Haftung kann jedoch durch Ausschluss der Haftung gem.
25 Abs. 2 HGB vermieden werden.
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